5. Weitere Gremien, Arbeitsgruppen und Referate
5.2. Kommunikation, Marketing und Öffentlichkeitsreferat
7.3. Hüttenpatenschaft und Kooperation mit Partnervereinen
Diese Geschäftsordnung (kurz GO) regelt die praktischen Abläufe der Sektion Karpaten des DAV. Dazu zählt die operative Umsetzung sämtlicher Bestimmungen über den Ablauf der Vereinsgeschäfte, der Aufgaben von Vereinsgruppen, die Durchführung von Abstimmungen und Entscheidungen – sofern dieses nicht in der Satzung geregelt ist.
Gemäß Satzung (vom 31.07.2017) wird die GO auf Vorschlag des Vorstandes von der Mittgliederversammlung genehmigt. Die GO steht dann auf der Sektions-Homepage jedem zur Verfügung.
Die Kontaktdaten der jeweils gewählten und/oder benannten verantwortlichen Sektionsmitglieder sind auf der Homepage der Sektion zusammengefasst.
Sollten in der GO Widersprüche zur Satzung enthalten sein, so gelten die Bestimmungen der Satzung.
Die Aufgabenbeschreibung des Vorstandes und der einzelnen Referate orientieren sich an den Musteraufgabenbeschreibungen des DAV und sind in dem jeweiligen Anhang zusammengefasst und in diesem Dokument verlinkt. Eine Änderung der Aufgaben kann der Vorstand im Einvernehmen mit dem Referenten mit sofortiger Wirkung beschließen. Diese muss der Mitgliederversammlung zum nächsten regulären Termin zur Bestätigung vorgelegt werden.
Die Sektion Karpaten wird von dem geschäftsführenden Vorstand geleitet. Dieser wird durch die weiteren Vorstandsmitglieder unterstützt.
Die Leitung hat der Vorsitzende oder bei Verhinderung einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden inne. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Vorstand die Verteilung von Aufgaben und Verantwortungsbereichen den einzelnen Vorstandmitgliedern zuweisen. Auf Vorschlag des Vorstandes können weitere Mitglieder der Sektion mit spezifischen Aufgaben beauftragt werden. Diese berichten dem Vorstand.
Die wesentlichen Aufgaben des Vorstandes sind in der Satzung der Sektion geregelt.
Die Geschäftsstelle der Sektion Karpaten des DAV wird von dem gewählten Geschäftsführer/der gewählten Geschäftsführerin geleitet. Sie umfasst die operative und administrative Wahrnehmung der Aufgabenbereiche des Schriftführers/Schriftführerin, des Schatzmeisters/Schatzmeisterin und stellt die administrativen Abläufe sicher. Einzelne Aufgabenbereiche können im Bedarfsfall an weitere Mitglieder der Sektion übertragen werden.
Der Sitz der Geschäftsstelle ist – wenn nicht anders vereinbart – am Wohnsitz des Geschäftsführers und wird auf der Homepage der Sektion veröffentlicht.
Als Schnittstelle zwischen Mitgliedern, Gremien, Dienstleistern und dem Dachverband des DAV ist die Geschäftsstelle die operative Anlaufstelle für Mitglieder und Geschäftspartner und steht in ständigem Kontakt zu den anderen Vorstandsmitgliedern, Beiräten und Gebietsgruppenleitern. Die wesentlichen Aufgaben der Geschäftsstelle sind im „Anhang zur Geschäftsordnung – Aufgaben der Geschäftsstelle“ zusammengefasst.
Bedingt durch die weite territoriale Verteilung der Mitglieder der Sektion Karpaten des DAV wird die Vereinstätigkeit der Sektion in weitgehend selbstständigen Gebietsgruppen (kurz GG) oder anderen spezifischen Gliederungen, die einer GG gleichgestellt sind, wahrgenommen.
Jede GG ist an einem Standort angesiedelt und bündelt die Mitglieder in dieser Region. Die Leitung der GG obliegt dem Gebietsgruppenleiter/-leiterin. Dieser kann einen Stellvertreter und einen Jugendbetreuer ernennen. Die Gebietsgruppenleitung kann durch den Vorstand der Sektion Karpaten berufen (und in diesem Falle auch abberufen) werden oder von den Mitgliedern der GG gewählt aber auch abberufen werden. Wenn sich mehrere Personen um die Leitung einer GG bewerben, ist durch den Sektionsvorstand eine Wahlversammlung der GG-Mitglieder zeitnah einzuberufen. Durch einfache Stimmenmehrheit wird die Gebietsgruppenleitung auf unbegrenzte Zeit gewählt.
Gemäß Satzung der Sektion Karpaten können sich GG eine eigene Satzung geben, die jedoch durch den Vorstand der Sektion genehmigt werden muss. Die GG können eigene Funktionsträger, Wanderleiter, Tourenführer, Skitourenführer, Skilehrer, Reiseleiter und andere Fachleute zum Durchführen des Programms haben. Diese müssen dem Vorstand, Touren- und Ausbildungsreferenten bekannt sein und für die Durchführung von Touren genehmigt werden.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung oder gegen das Bürgerliche Gesetzbuch kann der Vorstand Funktionsträger der GG ihrer Ämter entheben. Widerspruch dagegen kann innerhalb eines Monats beim Ehrenrat der Sektion eingereicht werden.
Zur Bearbeitung verschiedener Aufgaben können in der Sektion Karpaten unterstützende Gremien (Referate, Arbeitsgruppen etc.) gebildet werden. Diese Gremien können auf die Initiative einzelner oder mehrerer Mitglieder oder auf Veranlassung des Vorstandes gebildet werden. Diese Gremien nehmen nach Vorstandsbeschluss ihre Arbeit auf.
Die Referate unterstützen den Vorstand in der Ausübung seiner Aufgaben. Sie agieren dabei eigenverantwortlich bei der Umsetzung und Durchführung von Maßnahmen und Aktivitäten zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben.
Die Referate werden vom Vorstand ernannt bzw. abberufen und berichten direkt an den Vorstand. Sie werden von einem Referatsleiter geführt. Dieser wird – mit Ausnahme des Jugendreferenten – vom Vorstand durch Mehrheitsbeschluss ernannt. Innerhalb des Vorstandes werden die Aktivitäten der Referate gesteuert. Mindestens ein Vorstandsmittglied betreut ein ihm zugewiesenes Referat und ist für den Erfolg der Aktivitäten verantwortlich.
Das Jugendreferat wird vom gewählten Vertreter der Sektionsjugend geleitet. Dieser ist gemäß Satzung gleichzeitig Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes und muss volljährig sein. Darüber hinaus können weitere Jugendreferenten vom Vorstand berufen werden, die die anfallenden Arbeiten unterstützen.
Die wesentlichen Aufgaben und Kompetenzen des Jugendreferenten sind im „Anhang zur Geschäftsordnung der Sektion Karpaten des DAV – Aufgaben des Jugendreferenten“ zusammengefasst.
Das Öffentlichkeitsreferat wird vom Referenten für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation geleitet und einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes beaufsichtigt. Der Referent für Öffentlichkeitsarbeit wird vom Vorstand für die Dauer einer Legislaturperiode ernannt. Bei Bedarf können ihm weiteren Sektionsmitglieder zur Unterstützung zugeordnet werden.
Die Aufgaben und Kompetenzen des Referenten für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation sind im „Anhang zur Geschäftsordnung der Sektion Karpaten des DAV – Aufgaben des Öffentlichkeitsreferenten“ zusammengefasst.
Die Aufgaben des Referates Bibliothek werden vom Referenten wahrgenommen. Der Vorstand kann die Aufgabe an ein geeignetes Mitglied der Sektion übertragen. Das Referat verantwortet die umfassende chronologische Dokumentation des Vereinslebens und dessen Aktivitäten sowie weiteres aufbewahrungswertes Material, sammelt und verwahrt relevante Publikationen, Bücher und Karten, die vom Vorstand, den Gebietsgruppenleitern oder dem Öffentlichkeitsreferenten als dokumentationswürdig erachtet werden.
Das Tourenreferat wird von dem/der Tourenreferent/in geleitet und durch den Vorstand unterstützt.
Der/Die Tourenreferent/in erstellt zusammen mit den Tourenleitern ein sicheres und attraktives, bergsportliches Sektionsprogramm, welches sich an den Bedürfnissen der Sektionsmitglieder orientiert. Dabei wird er vom Vorstand, sowie anderen Referenten unterstützt.
Die Aufgaben und Kompetenzen des Tourenreferenten der Sektion Karpaten sind im „Anhang zur Geschäftsordnung der Sektion Karpaten des DAV – Aufgaben des Tourenwarts“ zusammengefasst
Das Ausbildungsreferat wird von dem/der Ausbildungsreferent/in geleitet und durch den Vorstand unterstützt. Dabei sorgt er/sie für eine geregelte und regelmäßige Ausbildung, die sich an den Bedürfnissen und Interessen der Sektionsmitglieder orientiert.
Die Aufgaben und Kompetenzen des Tourenwarts der Sektion Karpaten sind im „Anhang zur Geschäftsordnung der Sektion Karpaten des DAV – Aufgaben der Ausbildungs-referentin“ zusammengefasst.
Das Naturschutzreferat wird von dem/der Naturschutzreferent/in geleitet und dabei vom Vorstand unterstützt. Dabei sorgt er/sie für eine bedarfsgerechte Sensibilisierung der Sektionsmitglieder für einen offenen und wertschätzenden Umgang und Nachhaltigkeit bei gemeinsamen Aktivitäten in der Natur.
Die Aufgaben und Kompetenzen des Naturschutzreferenten der Sektion Karpaten sind im „Anhang zur Geschäftsordnung der Sektion Karpaten des DAV – Aufgaben des Naturschutzreferenten“ zusammengefasst.
Der Materialwart sorgt für eine rechtzeitige Beschaffung und bedarfsgerechte Verwaltung der Sachgüter der Sektion (vorwiegend Ausrüstungsgegenstände und Lehrmaterial) und wird dabei durch den Vorstand unterstützt. Er macht dem Vorstand Vorschläge über benötigtes Sektionsmaterial und wirkt aktiv bei der Budgetplanung mit. Er koordiniert die Prüfung und das Aussortieren von verbrauchter, beschädigter oder abgelaufener Ausrüstung. Dabei sorgt er für eine sachgerechte Bestandserfassung und Bestandsführung der angeschafften Ausrüstungsgegenstände.
Der Vorstand kann bei Bedarf weitere zusätzliche Gremien, Arbeitsgruppen und Referate ernennen und mit spezifischen, temporären Aufgaben betreuen. Diese werden dann durch einen gewählten Sprecher moderiert. Dadurch sollen die Mitglieder aktiv an der Gestaltung des Vereins beteiligt werden und neue Ideen und Vorschläge auf möglichst breiter Basis erarbeitet werden. Je nach Arbeitsauftrag können diese Gremien beispielsweise Vorschläge ausarbeiten, Entscheidungen vorbereiten, Themen und Fragestellungen erarbeiten und vordiskutieren, Ergebnisse zusammentragen und dokumentieren.
Alle Gremien arbeiten ehrenamtlich, kooperativ und demokratisch.
Der Sprecher informiert den Vorstand regelmäßig über die Fortschritte der Arbeiten.
Die Mittel zu der Umsetzung der Vorhaben werden, soweit sie nicht in der Satzung oder Geschäftsordnung geregelt sind, vom Vorstand genehmigt.
Die Sektion Karpaten kann im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und Mittel Ausbildungen, Reisen, einzelne Mitglieder (z.B. Jugend) bezuschussen und fördern. Darüber hinaus kann sie Auslagen und Ausgaben der Tourenleiter oder auch anderer Mitglieder, gemäß der Rahmenbedingungen der GO und der Satzung, erstatten.
Umfang und Höhe der Auslagenerstattung sind in den „Aktuellen Beschlüssen der Sektion Karpaten“ festgehalten.
Zur Förderung von Aktivitäten der Sektionsjugend (bis 25 Jahre) und bedürftiger Familien kann die Sektion eine finanzielle Unterstützung auf Antrag und gegen Nachweis gewähren. Über die Erstattung bzw. Förderung entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Die Förderung umfasst:
Der Umfang und Höhe der Förderung sind auf der Homepage/Jugend der Sektion Karpaten bzw. der Zusammenfassung der aktuellen Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung „Aktuelle Beschlüsse der Sektion Karpaten“ ausgewiesen.
Zuwendungen für Ausbildungen sind anteilig zur Höhe der Ausbildungskosten und verbunden mit Pflichten des Teilnehmers gegenüber der Sektion.
Der Ausbildungsreferent entscheidet zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstand über die Erfüllung der Voraussetzungen, die Teilnahmegenehmigung, sowie die Förderung der Ausbildung.
Voraussetzungen:
Die Teilnahme an den Ausbildungen im Rahmen des DAV, die in dem Ausbildungsprogramm angeboten werden, wie z.B.: Trainer/Fachübungsleiter, Wanderleiter usw. bedarf der Genehmigung des Vorstands. Der Vorstand wird von den Beiräten, Ausbildungsreferenten und Tourenreferenten bezüglich der Eignung des Teilnehmers beraten.
Die Voraussetzungen für die Genehmigung der Teilnahme sind:
Finanzielle Unterstützung für DAV Ausbildungen:
Die Sektion Karpaten übernimmt den „Sektionsanteil“ der Ausbildung bei allen Lehrgängen.
Darüber hinaus kann die Sektion auch weitere Kosten der Ausbildung übernehmen. Details sind geregelt in der „Vereinbarung“ zwischen Sektion Karpaten und Teilnehmer der Ausbildung. Dort sind auch die Aufgaben und Pflichten der angehenden Trainer und Fachübungsleiter aufgeführt (siehe Anhang).
Pflichtfortbildungen:
Es besteht derzeit eine vierjährige Fortbildungspflicht für Trainer und Fachübungsleiter.
Die Sektion Karpaten übernimmt den „Sektionsanteil“ (Voraussetzungen)
Allen Tourenleitern und Ausbildern wird empfohlen alle 2 Jahre an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen.
Freiwillige Fortbildungskosten
Die Sektion Karpaten übernimmt den „Sektionsanteil“ wenn der Kandidat mindestens 4 Tage/Jahr (die letzten 2 Jahre) Aktivitäten in der Sektion durchgeführt hat. Die Sektion erwartet, dass der Kandidat sich nach der Fortbildung weiterhin in der Sektion engagiert.
Tourenorganisatoren ohne Ausbildung beim DAV
Diese sind angehalten, an den spezifischen Ausbildungen, die im Rahmen der Sektion Karpaten angeboten werden, sowie an anderen Veranstaltungen mit ausbildendem Charakter wie z.B. Tourenleitertreffen, DAV Angebote teilzunehmen.
Das Tourenleitertreffen ist ein regelmäßiges Treffen aller Tourenleiter mit dem Ziel aktuelle Themen bezüglich der Vereinsarbeit zu besprechen und im Besonderen den Verlauf der abgehaltenen Touren zu analysieren. Neben der Betrachtung der Vereinsentwicklungen stehen auch die Themen Ausbildungen, Ausrüstungsbedarf und -verwaltung auf der Tagesordnung.
Verantwortlich für die Auswahl der Themen und die Organisation ist der Vorstand. Die Organisation kann vom Vorstand delegiert werden.
Kinder- und Jugendgruppenleiter müssen ein erweitertes Führungszeugnis haben. Dieses müssen sie bei zwei Mitgliedern des Vorstands vorlegen.
Die Partner- und Patenschaft mit befreundeten Sektionen und anderen Vereinen wird intensiv gepflegt. Hierfür ist der Vorsitzende oder/und ein weiteres Vorstandsmitglied verantwortlich.
Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Organisation von Aktionen zur Wegeinstandhaltung und Markierungen, sowie die Information der Mitglieder über geplante und durchgeführte Aktivitäten mit Ankündigungen und Berichten in der Medienlandschaft der Sektion (Homepage, Newsletter, Zeitungen, Jahrbuch).
Vorstandsvorsitzender Stv. Vorsitzende
Beschlossen in der MGV vom 30.04.2022