Sektion Karpaten
  • Termine
    • Sektionsprogramm
    • Klettertreff
    • Stammtische
    • Orientierungslauf
  • Verein
    • Über uns
    • Vorstand und Gremien
    • Tourenleiter
    • Historie
    • Siebenbürgen & Karpaten
    • Hüttenpatenschaft Gleiwitzer Hütte
    • Geschäftsordnung
    • Satzung
  • Jugend
  • Mitgliedschaft
    • Mitgliedschaft
    • Mitgliederbeiträge
    • Mitglied werden
    • Stammdaten ändern
  • Wissenswertes
    • Aktivitäten der Sektion Karpaten
    • Teilnahmebedingungen
    • Rechtliches
    • Schwierigkeitsbewertung
    • UIAA Bewertung Klettern
    • Checkliste Ausrüstung
    • Ausbildung Struktur
  • Aus dem Vereinsleben
    • Bilder & Berichte
    • Tipps für Berichte
    • Presse – Links
    • Publikationen
  • Service
    • Nützliche Links
    • Ausrüstungsverleih
    • DAV Versicherungen
    • Downloads
    • DAV Shop
  • Ausbildung
    • Ausbildung Struktur
    • Wie werde ich Trainer?

Definition und Rechtliches zu Führungs-, Gemeinschaftstouren und Ausbildungskursen

Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Führungstouren und Gemeinschaftstouren:

Bei Führungstouren

  • übernimmt der Fachübungsleiter/Trainer die sicherheitsrelevante Verantwortung für die Geführten;
  • genießt der Fachübungsleiter/Trainer das volle Vertrauen der Geführten (auch stillschweigend);
  • trifft der Fachübungsleiter/Trainer die wesentlichen Entscheidungen, beispielsweise zur Routenwahl, zu den Sicherungsmaßnahmen oder zum Tourenabbruch.

Bei Gemeinschaftstouren

  • wären alle Teilnehmer in der Lage, die Tour selbstständig und eigenverant-wortlich durchzuführen;
  • werden alle Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen;
  • fungiert der Fachübungsleiter/Trainer als Organisator, er übernimmt jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere. Eine faktische Verantwortung – Stichwort „Garantenstellung“ – kann ihm nur dann vorgehalten werden, wenn er einen Unfall aufgrund seiner Ausbildung hätte voraussehen müssen.
  • Damit können Gemeinschaftstouren (auch wesentlich) über den Schwierigkeitsbe-reich hinausgehen, für den Fachübungsleiter/Trainer ausgebildet und lizenziert sind.

Bei Ausbildungskursen

  • hat der FÜL/Trainer grundsätzlich die gleiche sicherheitsrelevante Verantwortung wie bei Führungstouren. Mit zunehmendem Ausbildungsniveau geht jedoch immer mehr Eigenverantwortung auf die Teilnehmer über. Schließlich ist es das Ziel von Kursen, die Teilnehmer zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Bergsteigern, Kletterern etc. auszubilden.

Wichtiger Hinweis: 

  • Grundsätzlich hat der Sektionsvorstand die Verantwortung für das gesamte Touren-und Ausbildungsprogramm der Sektion. Somit verantwortet er auch den Einsatz der Tourenführer, Tourenleiter und Ausbilder, insbesondere dann, wenn diese über den Bereich, für den sie ausgebildet sind, hinaus tätig werden. Es reicht nicht aus, eine Gemeinschaftstour als solche auszuschreiben. Entscheidend ist, was auf der Tour selbst „gelebt“ wird. In dem Moment, in dem beispielsweise ein Fachübungsleiter/Trainer einen Teilnehmer, der den Anforderungen nicht gewachsen ist, ans Seil nimmt und sichert und der Teilnehmer sein Vertrauen in den Fachübungsleiter/Trainer setzt, wird daraus eine Führungssituation.

Haftung

Bei Unfällen bestehen Ersatz-oder Entschädigungsansprüche nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen für Kursleiter und Kursteilnehmer.

Haftungsbeschränkung:

Bergsteigen und Klettern sowie andere sportliche Betätigungen sind nie ohne Risiko. Bei Kursen und Führungen ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfallrisiko besteht (Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Abrutschgefahr usw.), dass auch durch umsichtige Betreuung durch unsere Tourenleiter nie vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden kann.

Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter und Referenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.

Gesundheitliche Besonderheiten

Wenn Teilnehmer ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

Versicherungsschutz bei Bergunfällen für DAV-Mitglieder

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen im Überblick:

Mehr erfahren >>>>

Reisegepäckversicherung auf Alpenvereinshütten

Versichert ist das Reisegepäck von Übernachtungsgästen bei allen Aufenthalten mit Übernachtung in den Hütten des DAV in Deutschland und Österreich gegen folgende Schadensfälle:

Mehr erfahren >>>>

Versicherungsschutz beim Expeditions- und Höhenbergsteigen 

Neben den viel wiederholten und oft perfekt erschlossenen Touren in den heimischen Alpen, stellt auch das Bergsteigen und Klettern in den Bergen der Welt einen hohen Reiz dar. Alle Betätigungen, die dabei über das unschwierige Wandern bzw. Trekking hinausgehen, werden im Allgemeinen als Expeditions- oder Höhenbergsteigen bezeichnet.

Mehr erfahren >>>>

Sektion Karpaten

Der Verein ist für alle Bergliebhaber Deutschlands und außerhalb Deutschlands offen. Neue Mitglieder sind ganz herzlich willkommen!

MITGLIED WERDEN


Kontakt
Impressum
Datenschutz
Login

Wichtige Links

Spenden

Bergwetter
Lawinenwarndienst
Alle Veranstaltungen

Partner


offizieller Ausrüstungspartner

Copyright © 2020, DAV Sektion Karpaten. All Rights Reserved.