Sektion Karpaten
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Für jedes Mitglied muss ein Antrag gestellt werden



Mit dem Absenden des Mitgliedantrages bestätige ich die Ziele und insbesondere die Satzung der Sektion anzuerkennen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert (gilt auch mit Erreichen der Volljährigkeit). Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils bis zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung des Jahres-Mitgliedsbeitrags. Für jedes beitretende Mitglied ist ein gesonderter Antrag auszufüllen.

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere die bestimmungsgemäße Verarbeitung meiner Daten.


Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Hinweis:
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditunternehmen vereinbarten Bedingungen.

 

Ich ermächtige hiermit, jederzeit widerruflich, die Sektion Karpaten des DAV (Gläubiger Identifikationsnummer DE59 ZZZ0 0000 1865 05), zu Lasten des Kontoinhabers unter der Mandatsreferenznummer (= Mitgliedsnummer) die fälligen Jahresbeiträge mittels Lastschrift einzuziehen.

Mit dem Absenden des Mitgliedantrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

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Der Verein ist für alle Bergliebhaber Deutschlands und außerhalb Deutschlands offen. Neue Mitglieder sind ganz herzlich willkommen!

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