Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die in der Ausschreibung ersichtlichen Voraussetzungen erfüllt. Mitglieder der Sektion Karpaten haben Vorrang.
Nichtmitglieder (Teilnehmer die in keinem DAV Verein Mitglied sind) haben bei der Teilnahme an Sektionsaktivitäten keinen Versicherungsschutz seitens des DAV Vereins. Deshalb wird ihnen die Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein nahegelegt (Versicherungsschutz). Wir empfehlen generell eine Haftpflichtversicherung und eine ausreichende Unfallversicherung.
Bei Ausbildungen und Führungstouren obliegt es dem Ausbilder/Leiter ob er Nichtmitglieder akzeptiert.
Die Mitnahme von Tieren ist nur mit Einverständnis aller Teilnehmer und der Hütte erlaubt.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über die Homepage. Unvollständige Angaben müssen nicht berücksichtigt werden. Die Anmeldung wird schriftlich über E-Mail bestätigt.
Soweit noch Kursplätze zur Verfügung stehen, sind Anmeldungen auch nach dem Datum des Anmeldeschlusses möglich.
Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Sektion Karpaten und DAV Mitglieder haben Vorrang gegenüber Nichtmitglieder.
Um Ihnen die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen, insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden.
Die Eintragung auf die Warteliste ist zunächst für Sie unverbindlich. Wenn ein Platz frei wird, wird dieser nach Erreichbarkeit der Interessenten vergeben.
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Kostenbeteiligung bei privater An- und Abreise in Fahrgemeinschaften: Die An- und Abreise mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt. In privaten Kfz müssen Mitfahrer mit einer Kostenbeteiligung von 0,25 € pro km rechnen. Dieser Satz ist eine Empfehlung. Dazu kommen ggf. die anteiligen Kosten für Maut oder Parkplatzgebühren.
Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Ausbildungsgebühr.
Dazu kommen je nach Veranstaltung persönlichen Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., welche vor Ort zu bezahlen sind.
Gemeinschaftstouren:
Ausbildungen und Führungstouren:
Jugendliche bis 25 Jahre sind von der Teilnahmegebühr befreit.
Bei einer geringeren Anzahl als 5 Teilnehmer werden die Kosten der Ausbildung- oder Führungstour auf die Teilnehmer umgelegt.
Fallen besondere Kosten an (zum Beispiel Liftkosten, externe Ausbilder) werden diese auf die Teilnehmer umgelegt.
Die Teilnahmegebühren sind nach Aufforderung des Ausbilders /Tourenleiters sofort fällig und durch Überweisung zu begleichen. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Unsere Bankverbindung:
Empfänger: Sektion Karpaten des DAV e.V.
IBAN: DE74 7001 0080 0459 8678 09
BIC/SWIFT: PBNKDEFF
Betreff: Name der Tour oder Ausbildung
Wird bei Buchung von Hüttenplätzen eine Anzahlung verlangt, kann der Tourenleiter diese vorab bezahlen oder von den Teilnehmern einnehmen. Die Anzahlung wird bei rechtzeitigem Rücktritt erstattet. Ausschlaggebend sind die Buchungs- und Stornobedingungen der jeweiligen Hütte. Muss die Tour abgesagt werden (aus Sicherheitsgründen, krankheitsbedingt etc.) und ist eine Erstattung der Anzahlung nicht mehr möglich, werden eventuelle Stornogebühren auf die Teilnehmer umgelegt.
Werden bei Buchung von Pensionen, Gasthäusern, Hotels oder anderen Herbergen Anzahlungen verlangt, kann der Tourenleiter diese vorab bezahlen oder von den Teilnehmern einnehmen. Die Anzahlung wird bei rechtzeitigem Rücktritt erstattet. Ausschlaggebend sind die Buchungs- und Stornobedingungen der jeweiligen Herberge. Über die Höhe muss in der Tourenausschreibung informiert werden. Muss die Tour abgesagt werden (aus Sicherheitsgründen, krankheitsbedingt etc.) und ist eine Erstattung der Anzahlung nicht mehr möglich, werden die Stornogebühren von den Teilnehmen getragen. Die Teilnehmer haben jedoch die Möglichkeit die gebuchte Unterkunft in Anspruch zu nehmen und andere Aktivitäten in eigener Verantwortung zu betreiben.
Ein notwendiger Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich gemeldet werden.
Die Teilnahmegebühr wird bei Rücktritt bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin erstattet.
Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person von der Warteliste vergeben werden, werden die Teilnahmegebühren ebenfalls erstattet.
Bei Nichtantreten der Veranstaltung, verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise, Erkrankung, Unfall oder Ausschluss nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren.
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, bei ungünstigen Witterungs- und Schneeverhältnissen oder bei Ausfall eines Tourenleiters / Ausbilders ist die Sektion berechtigt die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahme-gebühr.
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Einige Ausrüstungsgegenstände können – solange der Vorrat reicht – von der Sektion kostenlos ausgeliehen werden (siehe Ausleihbedingungen).
Die Teilnehmer erklären sich mit der Verwertung von gemachten Bildern auf Veranstaltungen für Vereinszwecke einverstanden.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Bei Unfällen bestehen Ersatz-oder Entschädigungsansprüche nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen für Kursleiter und Kursteilnehmer.
Haftungsbeschränkung:
Bergsteigen und Klettern sowie andere sportliche Betätigungen sind nie ohne Risiko. Bei Kursen und Führungen ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfallrisiko besteht (Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Abrutschgefahr usw.), welches auch durch umsichtige Betreuung durch unsere Tourenleiter nie vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden kann.
Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter und Referenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.
Stand Oktober. 2019