Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die in der Ausschreibung ersichtlichen Voraussetzungen erfüllt. Mitglieder der Sektion Karpaten haben Vorrang.
Nichtmitglieder (Teilnehmer*innen, die in keiner DAV Sektion ein Mitglied sind) haben bei der Teilnahme an Sektionsaktivitäten keinen Versicherungsschutz seitens des DAV.
Wir empfehlen bei der Kursteilnahme jedoch die Mitgliedschaft, da nur für DAV-Mitglieder eine Ermäßigung auf Hütten und Versicherungsschutz aus der Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung gewährt werden kann.
Bei Ausbildungen und Führungstouren obliegt es dem Ausbilder/Leiter ob er Nichtmitglieder akzeptiert.
Die Mitnahme von Tieren ist nur nach Rücksprache mit dem Tourenleiter und mit dem Einverständnis aller Teilnehmer und der Hütte erlaubt.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Homepage. Unvollständige Angaben müssen nicht berücksichtigt werden. Die Anmeldung wird schriftlich über E-Mail bestätigt.
Solange noch Kursplätze zur Verfügung stehen, sind Anmeldungen auch nach dem Datum des Anmeldeschlusses möglich.
Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Mitglieder der Sektion Karpaten haben Vorrang gegenüber anderen Teilnehmern.
Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.
Um Ihnen die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen, insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden.
Die Eintragung auf die Warteliste ist zunächst für Sie unverbindlich. Wenn ein Platz frei wird, wird dieser nach Erreichbarkeit der Interessenten vergeben.
An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Kostenbeteiligung bei privater An- und Abreise in Fahrgemeinschaften: Die An- und Abreise mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt. In privaten Kfz müssen Mitfahrer mit einer Kostenbeteiligung von 0,25 € pro km rechnen. Dieser Satz ist eine Empfehlung. Dazu kommen ggf. die anteiligen Kosten für Maut oder Parkplatzgebühren.
Gebühren und Zahlung
Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Ausbildungsgebühr.
Dazu kommen gegebenenfalls persönliche Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., welche vor Ort von den Teilnehmern selbst zu bezahlen sind.
Gemeinschaftstouren:
Ausbildungen
Führungstouren:
Jugendliche bis 25 Jahre sind von der Teilnahmegebühr befreit. Bei einer geringeren Anzahl als 5 Teilnehmer werden die Kosten der Ausbildung- oder Führungstour auf die Teilnehmer umgelegt.
Fallen besondere Kosten an (zum Beispiel Liftkosten, externe Ausbilder) werden diese auf die Teilnehmer umgelegt.
Die Teilnahmegebühren sind nach Aufforderung des Ausbilders /Tourenleiters sofort fällig und durch Überweisung auf das Sektionskonto zu begleichen.
Unsere Bankverbindung:
Empfänger: Sektion Karpaten des DAV e.V.
IBAN: DE02 8306 5408 0005 3886 51
Deutsche Skatbank
Betreff: Name der Tour oder Ausbildung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei nicht rechtzeitig erfolgter Überweisung der Anzahlung sich die Sektion vorbehält, den Teilnehmer auf die Warteliste zu setzen und den Kursplatz anderweitig zu vergeben.
Reservierung von Übernachtungen, Anzahlung und Stornogebühren
Wird bei Buchung von Hüttenplätzen, Pensionen, Gasthäusern, Hotels oder anderen Herbergen eine Anzahlung verlangt, kann der Tourenleiter diese vorab bezahlen oder von den Teilnehmern einnehmen. Über die Höhe muss in der Tourenausschreibung informiert werden. Die Anzahlung wird bei rechtzeitigem Rücktritt erstattet. Ausschlaggebend sind die Buchungs- und Stornobedingungen der jeweiligen Unterkunft.
Muss die Tour von dem Tourenleiter/ der Sektion abgesagt werden und ist eine Erstattung der Anzahlung nicht mehr möglich, werden die anfallenden Stornokosten von der Sektion übernommen. Falls die Teilnehmer eine Anzahlung geleistet haben, wird diese von der Sektion vollständig erstattet. Sollte ein Teilnehmer, privat eine Unterkunft gebucht haben und nicht die Übernachtungsmöglichkeit, welche von der Sektion gebucht wurde, wahrnehmen. Besteht kein Anspruch auf eine Erstattung anfallender Kosten an die Sektion. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit die gebuchte Unterkunft in Anspruch zu nehmen und andere Aktivitäten in eigener Verantwortung zu betreiben.
Abmeldung/Rücktritt des Teilnehmers
Ein notwendiger Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich gemeldet werden.
Die Teilnahmegebühr wird bei Rücktritt bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erstattet.
Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person von der Warteliste vergeben werden, werden die Teilnahmegebühren ebenfalls erstattet.
Bei Nichtantreten der Veranstaltung, verspätetem Rücktritt, verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise, Erkrankung, Unfall oder Ausschluss nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren.
Absage / Abbruch der Veranstaltung durch die Sektion
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, bei ungünstigen Witterungs- und Schneeverhältnissen oder bei Ausfall eines Tourenleiters / Ausbilders ist die Sektion berechtigt die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderem Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
Ausrüstung
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss der Veranstaltung führen.
Einige Ausrüstungsgegenstände können – solange der Vorrat reicht – von der Sektion kostenlos ausgeliehen werden (siehe Ausleihbedingungen).
Bildrechte
Die Teilnehmer erklären sich mit der Verwertung von gemachten Bildern auf Veranstaltungen für Vereinszwecke einverstanden.
Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Bei Unfällen bestehen Ersatz- oder Entschädigungsansprüche nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen für Kursleiter und Kursteilnehmer.
Haftungsbeschränkung:
Bergsteigen und Klettern sowie andere sportliche Betätigungen sind nie ohne Risiko. Bei Kursen und Führungen ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfallrisiko besteht (Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Abrutschgefahr usw.), welches auch durch umsichtige Betreuung durch unsere Tourenleiter nie vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden kann.
Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter und Referenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.
Stand Januar. 2024