Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt. Mitglieder der Sektion Karpaten haben bei der Anmeldung Vorrang.
⚠️ Wichtiger Hinweis für Nichtmitglieder
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die keine Mitglieder einer DAV-Sektion sind, nehmen auf eigene Verantwortung teil und haben „keinen Versicherungsschutz“ über den DAV.
Wir empfehlen daher dringend eine Mitgliedschaft im DAV. Nur Mitglieder profitieren von Ermäßigungen auf Hüttenübernachtungen sowie vom Versicherungsschutz (Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung) im Rahmen der DAV-Mitgliedschaft.
🐕 Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren ist nur nach Rücksprache mit der Tourenleitung und mit dem Einverständnis aller Teilnehmenden sowie der Hütte erlaubt.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Homepage. Anmeldungen mit unvollständigen Angaben müssen nicht berücksichtigt werden. Die Anmeldung wird schriftlich per E-Mail bestätigt.
Solange noch Kursplätze zur Verfügung stehen, sind Anmeldungen auch nach dem offiziellen Anmeldeschluss möglich.
Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Mitglieder der Sektion Karpaten haben Vorrang gegenüber anderen Teilnehmern.
Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.
🤝 Kontaktaufnahme / Fahrgemeinschaften
Um Ihnen die Kontaktaufnahme untereinander zu erleichtern, insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden.
⏳ Warteliste
Die Eintragung auf die Warteliste ist zunächst für Sie unverbindlich. Wenn ein Platz frei wird, wird dieser nach Erreichbarkeit der Interessenten vergeben.
Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Aufwandsentschädigung des Tourenleiters/Ausbilders. Hinzu kommen gegebenenfalls persönliche Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., welche vor Ort von den Teilnehmern selbst zu bezahlen sind.
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Art der Veranstaltung |
Sektionsmitglieder |
Alle anderen Teilnehmer |
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Gemeinschaftstouren |
keine Gebühren |
10 € (Mehrtagestouren) |
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Ausbildungen |
15 € / Tag |
25 € / Tag |
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Führungstouren |
10 € / Tag |
20 € / Tag |
Die Teilnahmegebühren sind nach Aufforderung des Ausbilders/Tourenleiters sofort fällig und sind durch Überweisung auf das Sektionskonto zu begleichen
Bankverbindung
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Empfänger: |
Sektion Karpaten des DAV e.V. |
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IBAN: |
DE02 8306 5408 0005 3886 51 |
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Bank: |
Deutsche Skatbank |
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Betreff: |
Name der Tour/Ausbildung |
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei nicht rechtzeitig erfolgter Überweisung der Teilnahmegebühr/Anzahlung sich die Sektion vorbehält, den Teilnehmer auf die Warteliste zu setzen und den Kursplatz anderweitig zu vergeben
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung und eigene Kosten.
Kostenbeteiligung bei privaten Fahrgemeinschaften
Die An- und Abreise mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften erfolgt für alle Insassen generell auf eigene Gefahr. Die Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt.
Mitfahrer in privaten Kraftfahrzeugen (Kfz) müssen mit einer
Dieser Satz ist eine Empfehlung. Zusätzlich kommen gegebenenfalls die anteiligen Kosten für Maut- oder Parkplatzgebühren hinzu.
Wird bei Buchung von Hüttenplätzen, Pensionen, Gasthäusern, Hotels oder anderen Herbergen eine Anzahlung verlangt, kann der Tourenleiter diese vorab bezahlen oder von den Teilnehmern einnehmen. Über die Höhe muss in der Tourenausschreibung informiert werden. Die Anzahlung wird bei rechtzeitigem Rücktritt erstattet. Ausschlaggebend hierfür sind die Buchungs- und Stornobedingungen der jeweiligen Unterkunft.
Muss die Tour von dem Tourenleiter/der Sektion abgesagt werden und ist eine Erstattung der Anzahlung nicht mehr möglich, werden die anfallenden Stornokosten von der Sektion übernommen. Falls die Teilnehmer eine Anzahlung geleistet haben, wird diese von der Sektion vollständig erstattet.
Sollte ein Teilnehmer privat eine Unterkunft gebucht haben und nicht die Übernachtungsmöglichkeit der Sektion wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung anfallender Kosten durch die Sektion. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, die gebuchte Unterkunft in Anspruch zu nehmen und andere Aktivitäten in eigener Verantwortung zu betreiben.
Abmeldung/Rücktritt des Teilnehmers
Ein notwendiger Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich gemeldet werden.
Ausbildungen und Führungstouren:
Teilnehmer, die dieser Regelung nicht nachkommen, werden entsprechend vermerkt.
Teilnehmer, die von der Warteliste nachrücken, sind von der Stornogebühr zunächst ausgenommen. Die Gebührenpflicht tritt für sie erst in Kraft, wenn sie offiziell über einen Zeitraum von 5 Tagen als bestätigte Teilnehmer geführt werden.
Bei Nichtantreten der Veranstaltung, verspätetem Rücktritt, verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise, Erkrankung, Unfall oder Ausschluss nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren.
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, bei ungünstigen Witterungs- und Schneeverhältnissen oder bei Ausfall eines Tourenleiters/Ausbilders ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderem Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Einige Ausrüstungsgegenstände können – solange der Vorrat reicht – von der Sektion kostenlos ausgeliehen werden (siehe Ausleihbedingungen).
Die Teilnehmer erklären sich mit der Verwertung von während der Veranstaltungen gemachten Bildern für Vereinszwecke einverstanden.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei Unfällen bestehen Ersatz- oder Entschädigungsansprüche nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen für Kursleiter und Kursteilnehmer.
Haftungsbeschränkung
Bergsteigen und Klettern sowie andere sportliche Betätigungen sind nie ohne Risiko. Bei Kursen und Führungen ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfallrisiko besteht (Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Abrutschgefahr usw.), welches auch durch umsichtige Betreuung durch unsere Tourenleiter nie vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden kann. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter und Referenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.
Letzte Aktualisierung: 14.12.2025